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Franziskus-Schule
Starnberg

Ausweitung der Notbetreuung für Kinder von Eltern in medizinischen und Pflegeberufen

Notbetreuung nun auch, wenn nur einer der beiden Erziehungsberechtigten in den Bereichen Gesundheitsversorgung oder Pflege arbeitet

Nach wie vor bleibt unsere Schule geschlossen und der Unterricht wurde vorerst bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020 aus Gründen des Infektionsschutzes eingestellt.

Die Bestimmungen für Ausnahmeregelungen haben sich aber zum 23.03.2020 noch einmal leicht geändert: War es bisher notwendig, dass beide Erziehungsberechtigten in einem Beruf im Bereich der Gesundheitsversorgung oder Pflege arbeiten, genügt es nun, wenn ein Erziehungsberechtigter dort tätig ist und durch die Ausübung seiner Tätigkeit an der Kinderbetreuung gehindert wird (bei Alleinerziehenden genügte auch bisher schon die Tätigkeit in den Bereichen Gesundheit oder Pflege).

Bei allen anderen Berufen in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur müssen nach wie vor beide Erziehungsberechtigten dort arbeiten, um eine Notbetreuung beantragen zu können. (Anm.: Zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der sonstigen Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf), des Personen- und Güterverkehrs (z.B. Fernverkehr, Piloten und Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation) und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.)

Eine Notfallbetreuung muss bei der Schulleitung beantragt werden. Bitte rufen Sie zu diesem Zweck unbedingt in der Schule an (08151/650500) und füllen Sie das Formular aus, das wir Ihnen zuschicken (bzw. das sie auch hier im Anhang finden). Schüler können nur zu den regulären Unterrichtszeiten betreut werden, an Tagen, an denen die Eltern tatsächlich beide arbeiten müssen. Die Tätitgkeit in einem systemrelevanten Beruf muss vom Arbeitgeber bescheinigt werden (spätestens einen Tag nach Aufnahme der Notbetreuung). Darüber hinaus dürfen die Kinder nur absolut gesund in die Schule gebracht werden.

Wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien gesund bleiben und dass die beschlossenen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen werden!