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Franziskus-Schule
Starnberg

Vorgaben zur Notfallbetreuung ändern sich leicht

Ab dem 27.4.2020 ist es auch Alleinerziehenden aus anderen systemrelevanten Berufen möglich, Notbetreuung zu beantragen.

Ab dem 27.4.2020 ist es auch Alleinerziehenden aus anderen systemrelevanten Berufen möglich, Notfallbetreuung zu beantragen. Dies war für Alleinerziehende bisher nur möglich, wenn diese im Gesundheitswesen beschäftigt waren. Die genauen aktuellen Vorgaben zur Notfallbetreuung haben wir Ihnen hier noch einmal angehängt.

Eine Notbetreuung muss unbedingt bei der Schulleitung beantragt werden. Bitte rufen Sie uns unbedingt zwischen 8:00 und 13:00 in der Schule an (08151/650500) und füllen Sie das Formular aus, das wir Ihnen zusenden. Sie finden das Formular auch hier unter "Aktuelles" am Ende des Betrags zur Notbetreuung vom 24.03.2020.