Schulbegleitung

An der Franziskus-Schule unterstützen Schulbegleiter*innen Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag. Sie helfen beim Verfolgen des Unterrichts, beim Knüpfen sozialer Kontakte und beim selbstbestimmten Lernen. 

Die Schulbegleitung ergänzt die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte und wird individuell auf die Bedürfnisse der Schüler*innen abgestimmt. Sie wird in der Regel über die Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX in Verbindung mit § 53 SGB XII finanziert.

An der Franziskus-Schule wird die Schulbegleitung im Poolmodell angeboten. Dadurch können statt der klassischen 1:1-Betreuung mehrere Schüler*innen durch mehrere Schulbegleiter*innen je nach Bedarf betreut werden. Wenn nötig, vertritt sich das Pool-Team auch untereinander, wodurch eine lückenlose Betreuung aller Schüler*innen gewährleistet wird. 

Wenn Ihr Kind eine Schulbegleitung benötigt, sind folgende Schritte erforderlich:
  1. Die Schule, die Erziehungsberechtigten sowie ggf. behandelnde Ärzt*innen und / oder Therapeut*innen prüfen den Bedarf einer Schulbegleitung.
     
  2. Sie als Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag auf Kostenübernahme (siehe unten) für die Schulbegleitung. 
    Bei einer seelischen Behinderung müssen Sie den Antrag beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie des Landratsamts Starnberg stellen. 
    Bei körperlicher und / oder geistiger Behinderung beim Bezirk Oberbayern
    Bei einem Erstantrag ist ein ärztliches Gutachten notwendig.
     
  3. Die Schule erstellt eine schulische Stellungnahme.
     
  4. Der jeweilige Kostenträger prüft den Antrag, das ärztliche Gutachten und die schulische Stellungnahme.
     
  5. Anschließend stellt der jeweilige Kostenträger einen Genehmigungsbescheid aus.
     
  6. Mit diesem Bescheid wird Ihr Kind in den Schulbegleitungspool aufgenommen und erhält eine Schulbegleitung. 
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